Drohne, ein Weihnachtsgeschenk mit grossem Missbrauchspotenzial

Drohnen erfreuen sich in den letzten Jahren grosser Beliebtheit und werden für verschiedene gewerbliche Nutzungen gebraucht oder benötigt. Da diese Luftfahrtzeuge zudem wunderschöne Landschaftsbilder erzeugen können, sind sie aber auch ein optimales Weihnachtsgeschenk für den privaten, hobbymässigen Gebrauch. Bei aller Freude über Drohnen muss jedoch berücksichtigt werden, dass grosses Missbrauchspotenzial beim Gebrauch besteht. Um rechtlich keine Probleme zu bekommen, sollte man sich deshalb über die erlaubte Nutzung von Drohnen etwas genauer informieren. In diesem Artikel werden einige wichtige Punkte im Bereich Drohnennutzung thematisiert.

Obwohl die Nutzung von Drohnen zahlreiche rechtliche Fragen, insbesondere in den Bereichen Privatsphäre und Datenschutz, mit sich bringt, existiert in der Schweiz insgesamt wenig Rechtsprechung zu diesem Thema. Auch fehlte es lange an speziellen gesetzlichen Regelungen. Auf Bundesebene wurde vor kurzem jedoch die Drohnenreglementierung der Europäischen Union übernommen, welche seit Januar 2023 in Kraft ist. Auf der Homepage des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) wird detailliert über die erlaubte Nutzung von Drohnen informiert. Es wird insbesondere zwischen drei verschiedenen Betriebskategorien unterschieden: Die offene, die spezielle sowie die zulassungspflichtige Kategorie. Die offene Kategorie umfasst sämtliche Drohnen, welche weniger als 25 KG wiegen und eine maximale Flughöhe von 120 Meter erreichen. Flüge über Menschenmengen sind in dieser Kategorie ausserdem verboten. Sobald eine der drei genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden kann, kommt die spezielle Kategorie zum Zuge, diese Drohnenflüge sind dann für jedermann bewilligungspflichtig. Die dritte, zulassungspflichtige Kategorie umfasst insbesondere jene Drohnenflüge, welche dem gewerblichen Frachtentransport dienen sollen. Neben den Kategorien müssen insbesondere auch nationale und kantonale Flugeinschränkungen berücksichtigt werden. So sind Drohnenflüge im 5 Km Radius rund um Flugplätze, in bestimmten Naturschutzgebieten, im Umkreis von Kernkraftwerken oder in militärischen Gebieten grundsätzlich verboten. Die interaktive Drohnenkarte auf der Homepage des BAZL regelt sämtliche Einzelheiten.

Damit das Weihnachtsgeschenk für Sie also keine bösen Überraschungen mit rechtlichen Konsequenzen mit sich bringt, sollten Sie folgende Punkte beachten.

  • Informieren Sie sich auf der Homepage des Bundesamts für Zivilfahrt über die rechtmässige Nutzung von Drohnen.
  • Achten Sie insbesondere darauf, unter welcher Kategorie Ihre Drohne eingestuft wird.
  • Beachten Sie nationale und kantonale Flugeinschränkungsgebiete.
  • Vermeiden Sie es grundsätzlich, mit Ihrer Drohne ohne Bewilligung über Menschenansammlungen und verbotene Gebiete zu fliegen.

Wenn Sie rechtliche Fragen zur Nutzung von Drohnen haben, dann treten Sie mit uns in Kontakt.

Pascal Messerli