Scheidungsanwalt in Zürich und Aarau
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Scheidung
Durch die Scheidung wird das juristische Band der Ehe durchschnitten und somit enden auch die Folgen der ehelichen Gemeinschaft. Eine Scheidung muss keineswegs in einem Rosenkrieg enden. Häufig einigen sich die Parteien mittels Konvention auf eine Scheidung auf gemeinsames Begehren oder mittels Teileinigung auf eine Scheidung, bei welcher sie die Regelung einzelner Punkte der Scheidungsnebenfolgen (Unterhalt, Kinderbelange, usw.) dem Gericht überlassen.
In den Fällen, in welchen keine Scheidungskonvention erreicht werden kann, oder wenn eine Partei die Scheidung verweigert, ist es dem scheidungswilligen Ehepartner möglich, nach Ablauf einer 2-jährigen Trennungsfrist die Scheidung gegen den Willen des anderen Ehegatten zu verlangen.
Kinder
Im Rahmen der Trennung und Scheidung müssen auch die Belange der Kinder (Sorgerecht, Unterhalt, Besuchsrecht usw.) geregelt werden. Da die Kinder in der Regel das schwächste Glied der Familie sind und somit einen besonderen Schutz brauchen, werden diese Punkte von den Behörden (KESB, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) von Amtes wegen festgelegt. Bei der Regelung der Kinderbelange steht immer das Kindswohl im Vordergrund.