Scheidungsanwalt in Zürich und Aarau

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Scheidung

Durch die Scheidung wird das juristische Band der Ehe durchschnitten und somit enden auch die Folgen der ehelichen Gemeinschaft. Eine Scheidung muss keineswegs in einem Rosenkrieg enden. Häufig einigen sich die Parteien mittels Konvention auf eine Scheidung auf gemeinsames Begehren oder mittels Teileinigung auf eine Scheidung, bei welcher sie die Regelung einzelner Punkte der Scheidungsnebenfolgen (Unterhalt, Kinderbelange, usw.) dem Gericht überlassen.

In den Fällen, in welchen keine Scheidungskonvention erreicht werden kann, oder wenn eine Partei die Scheidung verweigert, ist es dem scheidungswilligen Ehepartner möglich, nach Ablauf einer 2-jährigen Trennungsfrist die Scheidung gegen den Willen des anderen Ehegatten zu verlangen.

Kinder

Im Rahmen der Trennung und Scheidung müssen auch die Belange der Kinder (Sorgerecht, Unterhalt, Besuchsrecht usw.) geregelt werden. Da die Kinder in der Regel das schwächste Glied der Familie sind und somit einen besonderen Schutz brauchen, werden diese Punkte von den Behörden (KESB, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) von Amtes wegen festgelegt. Bei der Regelung der Kinderbelange steht immer das Kindswohl im Vordergrund.

Alimente

Einen der häufigsten Diskussions- und Streitpunkte bildet der Unterhalt für den Ehepartner und für die Kinder. Schon während der Ehe sind die Ehegatten einander finanziellen Beistand schuldig. Im Eheschutzverfahren kann der Richter einen solchen Unterhalt gerichtlich festlegen. Ebenso wird der Unterhalt während der Dauer der Trennung oder als nachehelicher Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung festgelegt. Hierbei berücksichtigt der Richter das Einkommen der Ehegatten, ihr Existenzminimum und den allenfalls daraus resultierenden Überschuss.

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