Anwalt für Strafrecht in Zürich und Aarau
Straftat | Strafverteidiger | Strafverfahren | Jugendstrafrecht | Strafbefehl | Opfer | Zeuge | Körperverletzung | Diebstahl | Betrug | Untersuchungshaft | Festnahme | Gefängis | Geldstrafe | Einvernahme
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Anwalt als Verteidiger
Anwalt als Opfervertreter
Nicht selten kommt es vor, dass das Opfer in einem Strafverfahren einen Rechtsbeistand braucht, um seine Forderungen nach Schadenersatz und Genugtuung durchzusetzen. Die entsprechenden Voraussetzungen und Bestimmungen finden sich im Opferhilfegesetz (OHG) sowie in der Strafprozessordnung (StPO).
Anwalt als Vertreter der Privatkläger
Eine geschädigte Person kann sich an einem strafrechtlichen Verfahren als Straf- und/ oder Zivilklägerin beteiligen. Unter anderem kann sie als Privatklägerin ihre zivilrechtlichen Ansprüche im Strafprozess geltend machen. Auch in solchen Fällen ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu holen oder mindestens die Angelegenheit vorgängig mit einem Anwalt zu besprechen.
Stellt die geschädigte Person beispielsweise bei Antragsdelikten (einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung, Ehrverletzung, Drohung, Hausfriedensbruch etc.) nicht innerhalb von drei Monaten seit Kenntnis von Tat und Täterschaft bei der Strafbehörde einen Strafantrag, so ist das Antragsrecht erloschen und der Täter wird nicht bestraft.
Anwaltskanzlei in Zürich
advocenter GmbH
Rautistrasse 12
8047 Zürich
Tel: + 41 (0) 44 401 22 44
Anwaltskanzlei in Aarau
advocenter GmbH
Bahnhofstrasse 92
5000 Aarau
Tel: + 41 (0) 62 832 77 66