Anwalt für Strassenverkehrsrecht in Zürich und Aarau
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Administrativmass-nahmenverfahren
Zu den Administrativmassnahmen gehört unter anderem der Führerausweisentzug. Dieser ist besonders für die Personen nachteilig, die bei der Berufsausübung auf das Fahrzeug angewiesen sind. Für alle anderen leidenschaftlichen Autofahrer ist diese Massnahme zwar nicht existenzbedrohend, jedoch nicht weniger ärgerlich.
Das Administrativmassnahmenverfahren ist ein öffentlichrechtliches Verfahren vor Verwaltungsbehörden und ist vom Strafverfahren zu unterscheiden.
Strafverfahren
In schwerwiegenderen Fällen, insbesondere auch bei einer groben Verkehrsregelnverletzung und bei schwerem Verschulden und eventuell bei erheblichen Personen- und Sachschäden droht den Tätern im Strassenverkehr auch ein Strafverfahren.Die Akten werden von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, welche anschliessend einen Strafbefehl erlässt.
Dieser wird – sofern er unangefochten bleibt – zum rechtskräftigen Urteil und kann in der Folge zu einem Eintrag im Schweizerischen Strafregisterauszug führen. Um einer nicht gerechtfertigten Strafe zu entgehen, ist es daher ratsam, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt einzuschalten, welcher sich mit SVG-Delikten gut auskennt und sich entsprechend den Anliegen des Klienten in die beiden Verfahren mit seinem Fachwissen einbringen kann.
Anwaltskanzlei in Zürich
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Tel: + 41 (0) 44 401 22 44
Anwaltskanzlei in Aarau
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