Wer denkt, Identitätsdiebstahl betreffe nur Prominente oder Personen, deren Kreditkarte gestohlen wurde, irrt sich. Immer häufiger werden persönliche Daten, Namen, Bilder oder sogar Stimmen missbraucht, um sich online als eine andere Person auszugeben.
Wie aktuell das Thema ist, zeigt auch der Fall der Nationalrätin Sibel Arslan. Im Vorfeld der Wahlen 2023 wurde ein mit künstlicher Intelligenz erstelltes Video verbreitet, in welchem scheinbar Arslan selbst politische Aussagen machte. Tatsächlich hatte sie diese Aussagen nie gemacht. Gegen den Urheber des Videos wurde unter anderem wegen Identitätsmissbrauchs vorgegangen. Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie einfach eine fremde Identität heute digital verwendet werden kann.
Identitätsdiebstahl kann jeden treffen!
Identitätsmissbrauch findet jedoch nicht nur in der Politik statt. Betroffen sein kann grundsätzlich jede Person.
Jemand bestellt Waren in Ihrem Namen, schliesst ein Telefonabonnement ab, erstellt ein Social-Media-Profil mit Ihrem Namen oder verwendet Ihr Foto und Ihre persönlichen Daten. Vielleicht erfahren Sie erst davon, wenn plötzlich eine Rechnung, eine Mahnung oder eine andere unerwartete Forderung bei Ihnen eintrifft.
Die Folgen können erheblich sein. Neben finanziellen Schäden kann auch der persönliche Ruf darunter leiden. Besonders belastend ist für viele Betroffene, dass sie sich plötzlich für Handlungen rechtfertigen müssen, die sie selbst nie vorgenommen haben.
Auch die Zahlen zeigen, dass es sich längst nicht mehr um Einzelfälle handelt. Basierend auf Medieninformationen kann festgehalten werden, dass in der Schweiz im Jahr 2023 insgesamt 478 Fälle von Identitätsdiebstahl registriert worden sind. Zwei Jahre später waren es bereits 8’102 Fälle.
Was tun, wenn es passiert ist?
Seit September 2023 gibt es im Schweizer Strafgesetzbuch eine eigene Bestimmung gegen Identitätsmissbrauch: Art. 179decies StGB.
Damit hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass die missbräuchliche Verwendung der Identität einer anderen Person nicht einfach hingenommen werden muss. Wer die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um ihr zu schaden oder sich beziehungsweise einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, kann sich strafbar machen.
Für Betroffene bedeutet dies: Sie sind rechtlich nicht schutzlos.
Je nach Situation können neben dem Strafrecht auch weitere rechtliche Möglichkeiten bestehen. Dazu gehören beispielsweise Massnahmen zur Entfernung missbräuchlicher Inhalte oder die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Personen oder Unternehmen, die durch den Identitätsmissbrauch betroffen sind.
Wenn Sie feststellen, dass jemand Ihre Identität missbraucht, sollten Sie möglichst rasch handeln.
Sichern Sie zunächst alle Beweise. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, E-Mails, Nachrichten, Screenshots, Profile, Bilder oder Videos. Erstatten Sie gegebenenfalls Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag und reagieren Sie gegenüber Unternehmen, bei denen jemand in Ihrem Namen aufgetreten ist.
Wichtig ist dabei, nicht vorschnell selbst Kontakt mit der mutmasslich verantwortlichen Person aufzunehmen oder Beweise zu löschen. Je nach Situation kann ein abgestimmtes Vorgehen entscheidend sein.
Wir unterstützen Sie
Identitätsmissbrauch ist für Betroffene häufig belastend und mit vielen Fragen verbunden.
- Wer hat meine Identität verwendet?
- Was kann ich dagegen tun?
- Welche Beweise brauche ich?
- Muss ich Strafanzeige erstatten?
- Und wie kann ich verhindern, dass der Missbrauch weitergeht?
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Beurteilung Ihres Falls und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll und notwendig sind.
Wenn jemand Ihre Identität missbraucht hat, sollten Sie nicht abwarten. Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten und setzen Sie sich gegen den Missbrauch Ihrer Identität zur Wehr.
Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.